Abhängige Merkmale neu rechnen (manuelle Merkmalsableitung):
Grundsätzlich wird ein abhängiges Merkmal nur dann automatisch neu berechnet bzw. geändert, wenn der Wert, der als Basis für dieses abhängige Merkmal dient, neu in der Datenbank abgelegt oder verändert wird (siehe Ablaufdiagramm oben). In folgenden Fällen kommt natürlich diese Automatik nicht zum Tragen:
Wenn sich die Definition des abhängigen Merkmals oder die Abhängigkeitsdefinition ändert (z.B. bei einer anderen Stufeneinteilung als bisher); wenn nachträglich ein abhängiges Merkmal definiert wird, das zum Zeitpunkt der Eingabe des Basismerkmales noch nicht bestanden hat und wenn eine Veränderung des Basismerkmales aufgrund zeitlicher Veränderungen vorzunehmen ist (Anpassung bzw. Nachführung des Alters).
Hier muß die Neuberechnung des abhängigen Merkmales manuell eingeleitet werden (Auswertungsfenster „Merkmale nachführen"). Bei der manuellen Nachführroutine müssen zwei Vorgaben gemacht werden: Die wichtigste Vorgabe ist die Basistabelle. Es werden also immer nur jene abhängigen Merkmale nachgeführt, die in der vorgegebenen Basistabelle vorhanden sind. Ist so z.B. das Alter sowohl im Bestand als auch bei der Bestockung angelegt, so können in einer manuell eingeleiteten Nachführung immer nur „Alter" im Bestand oder in der Bestockung verändert werden. Die zweite Vorgabe muß den Umfang der Nachführung enthalten. Es können zwar pauschal alle Wirtschaftseinheiten nachgeführt werden, eine Einschränkung auf einen spezifischen Flächenumfang ist aber jederzeit mit Hilfe der drei Stufen der Datenabfrage möglich. Eine manuell eingeleitete Nachführung beschränkt sich also auf die Gesamtzahl der abhängigen Merkmale eines Basismerkmales im gewählten Informationscontainer (Fläche, Bestand oder Bestockung).
© Dipl.Ing. Markus Sommerauer, AT-2004
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